Der Fanclub besteht aus Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Grundsätzlich kann jede Person Mitglied von „Bärolina Borussen” werden, wenn sie sich mit den Zielen und der Satzung des Fanclubs einverstanden erklärt. Über die Aufnahme eines Neumitglieds in den Fanclub entscheidet der Vorstand.
Die Ehrenmitgliedschaft kann ausschließlich durch einen einstimmigen Beschluss der Mitglieder bei der Mitgliederversammlung verliehen werden.
Die Mitgliedschaft gilt auf unbestimmte Zeit, kann aber immer zum Ablauf des Geschäftsjahres ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und ist dem Vorstand zuzustellen. Bei Tod erlischt die Mitgliedschaft. Neue Beitritte in den BVB-Fanclub „Bärolina Borussen” können auch im laufenden Geschäftsjahr erfolgen. Jedes Mitglied hat das Recht an allen Fanclub-Aktivitäten teilzunehmen. Es dürfen keine Personen ausgeschlossen werden.